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Lecanemab: Stellungnahme des DZNE zur Nutzenbewertung des G-BA

Statement von Prof. Gabor Petzold, Direktor für klinische Forschung


Bonn, 19. Februar 2026. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht in dem Medikament Lecanemab (Leqembi) zur Behandlung der Alzheimer-Erkrankung im Frühstadium keinen belegten Zusatznutzen, also keinen Vorteil im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard. Diese Bewertung fließt in die nun beginnenden Gespräche zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Pharmahersteller ein, in denen über den Preis dieses neuen Medikamentes verhandelt wird. Lecanemab wird hierzulande seit September 2025 verabreicht. 

Prof. Gabor Petzold, Direktor für klinische Forschung des DZNE, kritisiert die Einschätzung des G-BA:  

„Zunächst bleibt festzuhalten, dass Lecanemab in der EU auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurde, dessen Wirksamkeit und Sicherheit ist damit festgestellt. Das Medikament bleibt auch weiterhin zugelassen und kann verschrieben werden, die Einschätzung des Gemeinsamen Bundesausschusses ändert daran nichts, diese betrifft nur die Bewertung des Zusatznutzens. Ich sehe sehr wohl einen Vorteil gegenüber der herkömmlichen Therapie. Lecanemab ist das erste in der EU zugelassene Medikament gegen Alzheimer, das für die Erkrankung wesentliche Mechanismen ausbremst und zugleich eine messbare und auch bedeutsame Verlangsamung des kognitiven Abbaus bewirkt.  

Doch die Kriterien, die im Rahmen der nun erfolgten Bewertung des Zusatznutzens angewandt wurden, halte ich nicht für angemessen und aussagekräftig. Sie werden der aktuellen Sichtweise auf die Alzheimer-Erkrankung, die sich seit einigen Jahren in Fachkreisen etabliert hat, nicht gerecht. Die Einschätzung des G-BA ist daher aus meiner Sicht nicht zutreffend und bedauerlich.

Es bleibt zu hoffen, dass die nun beginnenden Verhandlungen zwischen dem Pharmahersteller und den Krankenkassen es ermöglichen werden, dass diese wertvolle Therapieoption weiterhin all jenen Patientinnen und Patienten verfügbar bleibt, die gemäß den Zulassungskriterien dafür infrage kommen. Ich würde mir wünschen, dass die Patientinnen und Patienten hierzulande auch in Zukunft die Chance haben, diese innovative Behandlungsmöglichkeit zu nutzen und vom medizinischen Fortschritt zu profitieren.“