Mit einer testamentarischen Verfügung die Zukunft der Forschung sichern
Eine Möglichkeit, sich über das eigene Leben hinaus für den Kampf gegen Krankheiten stark zu machen, ist ein Testament zugunsten des DZNE. Die Gestaltungsmöglichkeiten hierfür sind vielfältig. Wichtig ist, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen sowie mit einem Datum und Ihrer Unterschrift versehen, damit es gültig ist. Bei ungültigen Testamenten tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft
Mit einem Vermächtnis können Sie Ihre Erben beispielsweise dazu verpflichten, einen festgesetzten Geldbetrag aus Ihrem Nachlassvermögen an das DZNE auszuzahlen.
Wenn Sie keine natürlichen Erben haben und das DZNE als Erbin oder Alleinerbin einsetzen möchten, beraten wir Sie gerne und empfehlen Ihnen bei Bedarf auch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.
Mit einem Vertrag zugunsten Dritter können Sie verfügen, dass das Guthaben auf Sparkonten oder in Aktiendepots nach Ihrem Ableben unmittelbar an das DZNE übergeht. Das bedeutet, dass diese Gelder nicht Ihrem Nachlass zugerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine wichtige Formalie erfüllt ist: Der Begünstigte muss den Vertrag offiziell annehmen und unterzeichnen. Sie können trotzdem weiterhin über die Konten verfügen und sie sogar auflösen. Ihnen bleiben somit alle Freiheiten erhalten. Die erforderlichen Formulare für einen Vertrag zugunsten Dritter erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.
Wenn Sie erwägen, das DZNE in Ihrem Testament zu bedenken, sprechen Sie uns gerne an.
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