Die Mitgliederversammlung

Die DZNE-Mitgliedversammlung besteht aus dem Bund als Vorsitzendem und den Ländern, in denen die DZNE-Standorte ihren Sitz haben. Die Mitgliederversammlung beaufsichtigt die Aktivitäten des DZNE und berichtet an die Bundesregierung und Landesregierungen. Sie bestimmt die grundlegenden Strukturen des DZNE: Erstens trägt sie die Verantwortung für alle beschlussfähigen Änderungen der DZNE-Satzung; zweitens ist ihre Zustimmung bei langfristigen strategischen Planungen (und beim Planungsfokus) erforderlich. Darüber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung über alle Angelegenheiten der Mitgliedschaften wie die An- oder Ausgliederung von Partnerinstituten und die Berufung und Absetzung des Vorstandes und der Senatsmitglieder. Es obliegt der Mitgliederversammlung, jegliche zentrale Transaktion freizugeben. Die Mitgliederversammlung trifft sich zweimal im Jahr.